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AGB


Allgemeine Verkaufsbedingungen der AMMA CUISINE inh. Sami Mabrouk

- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren und/oder Dienstleistungen (die Waren und Dienstleistungen hier sowohl einzeln als auch gemeinsam als "Waren" bezeichnet) von oder im Auftrag von AMMA CUISINE  ("Verkäufer") an den Geschäftspartner und gelten für alle ähnlichen Geschäfte zwischen Verkäufer und Geschäftspartner.

- Jede Mitteilung oder jedes Verhalten des Geschäftspartners, das eine Vereinbarung über die Lieferung von Waren durch den Verkäufer bestätigt, sowie die Annahme der Lieferung von Waren durch den Geschäftspartner vom Verkäufer gilt als uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen durch den Geschäftspartner.

- Jede elektronische Kommunikation zwischen Verkäufer und Geschäftspartner gilt als "schriftlich" und/oder "in Schriftform". Das vom Verkäufer verwendete elektronische Kommunikationssystem dient als alleiniger Beweis für den Inhalt und die Zeit der Zustellung und des Empfangs solcher elektronischen Kommunikation.

- Sollte es einen Konflikt zwischen den Bestimmungen dieser Bedingungen und anderen schriftlich getroffenen Vertragsbedingungen geben, haben letztere Vorrang.

Angebote: 

Jedes Angebot des Verkäufers ist stets unverbindlich und für den Verkäufer nicht bindend, auch wenn dieses Angebot eine Annahmefrist beinhaltet, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vom Verkäufer festgelegt.

Bestellungen und Bestätigungen: 

Bestellungen sind nicht bindend, bis sie vom Verkäufer schriftlich angenommen wurden ("Verkäuferbestätigung"). Preisangebote, die auf geschätzten oder geplanten Mengen basieren, unterliegen einer Erhöhung, falls die tatsächlich gekauften Mengen während des angegebenen Zeitraums geringer als die geschätzten oder geplanten Mengen sind. Dem Geschäftspartner zur Verfügung gestellte Muster dienen ausschließlich Informationszwecken und implizieren in keiner Weise ausdrückliche oder stillschweigende Bedingungen oder Garantien jeglicher Art, einschließlich Qualität, Beschreibung, Marktfähigkeit, Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, und es wird davon ausgegangen, dass sich der Geschäftspartner vor der Bestellung der Waren über solche Angelegenheiten informiert hat.

Verträge: 

Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt in dem Moment zustande, in dem der Verkäufer die Annahme eines Auftrags oder einer Bestellung schriftlich bestätigt. Umfang und Inhalt des Vertrags sind so, wie sie in der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers angegeben sind. Die Bedingungen des Verkäufers gelten für jeden Vertrag, den der Verkäufer mit einer anderen Partei schließt. Jeder Vertrag/Vereinbarung mit einem Vertragswert von über 50.000 Euro ist nur gültig, wenn er von einem Mitglied der Geschäftsleitung des Verkäufers unterzeichnet wurde, Jeder Vertrag/Vereinbarung mit einem Vertragswert von weniger als 50.000 Euro kann nur gültig abgeschlossen werden durch einen Bevollmächtigten des Verkäufers.

Preise und Zahlung: 

Preise und Währungen der Waren des Verkäufers sind in der Bestätigung des Verkäufers aufgeführt und entsprechend den Incoterms 2010 zu verstehen. Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Preise des Verkäufers die Standardverpackung, jedoch nicht die Mehrwertsteuer oder andere ähnliche anwendbare Steuern, Abgaben, Gebühren oder Zuschläge in irgendeiner Rechtsprechung in Bezug auf die Waren oder deren Lieferung ("Steuern"). Der Betrag eventuell erhobener Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren an den Geschäftspartner geht zu Lasten des Geschäftspartners und wird jeder Rechnung hinzugefügt oder vom Verkäufer separat an den Geschäftspartner in Rechnung gestellt. Der Verkäufer darf die Preise für die noch zu liefernden Sachen erhöhen, auch wenn der Preis in der Bestätigung vom Verkäufer nicht als Festpreis angegeben wurde.

Der Verkäufer wird den Geschäftspartner über solche Erhöhungen informieren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Zahlung durch den Geschäftspartner erfolgen, auch wenn die Waren während des Transports verloren gegangen oder beschädigt wurden, bei der ersten Vorlage gegen Aushändigung eines vollständigen Satzes Dokumente. Wurde die Zahlung bei Ankunft vereinbart, muss die Zahlung unmittelbar erfolgen, wenn das Transportmittel am Bestimmungsort eintrifft. Im Falle der Ankunft an einem Tag, der kein Arbeitstag ist, muss die Zahlung am ersten Arbeitstag nach Ankunft des Transportmittels am Bestimmungsort erfolgen. Ging das Transportmittel verloren oder haben sich verzögert durch irgendein Ereignis, muss die Zahlung am ersten Arbeitstag nach dem Tag erfolgen, an dem das Transportmittel laut den letzten bekannten Nachrichten am Bestimmungsort eingetroffen wäre. Der Geschäftspartner hat in keinem Fall Anspruch auf einen Rabatt und/oder Verrechnung und/oder Aussetzung irgendwelcher seiner Verpflichtungen.

Preisschwankungen: 

Der Verkäufer ist berechtigt, den Kaufpreis der Waren vor oder nach Abschluss des Vertrages, auf welchen sich diese Bedingungen beziehen, anzupassen, falls es zu einer Veränderung der Kosten für den Verkäufer bei der Bereitstellung der Waren oder eines Teils davon kommt, die durch irgendwelche Gründe außerhalb der Kontrolle des Verkäufers verursacht werden, einschließlich (ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden) Wechselkursschwankungen oder Handlungen der Regierung oder einer Behörde.

Anforderungen und Gewährleistungen: 

Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Waren für einen bestimmten Verwendungszweck oder anderweitig geeignet sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass die Waren für den beschriebenen vorgesehenen Gebrauch geeignet sein müssen. Der Geschäftspartner ist dann verpflichtet, den vorgesehenen Verwendungszweck der Waren ausdrücklich schriftlich anzugeben. Vor der Lieferung der Waren hat der Geschäftspartner den Verkäufer schriftlich über alle (gesetzlichen) Vorschriften und alle (sonstigen) Anforderungen zu informieren, die im Hinblick auf den Zweck, den Ort und die Umstände in Bezug auf die Waren gelten. Der Verkäufer muss nur sicherstellen, dass die Waren den Anforderungen entsprechen, die schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, weitere Garantien zu geben als diejenigen, die ausdrücklich als solche schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Sicherheit: 

Der Verkäufer kann vom Geschäftspartner jederzeit während der Laufzeit des Vertrags die Stellung einer Sicherheit oder zusätzlicher Sicherheiten für die Zahlung verlangen. Erfüllt der Geschäftspartner eine angemessene Aufforderung hierzu nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, bis der Geschäftspartner die geforderte Sicherheit bereitgestellt hat. 

Dritte: Der Verkäufer kann zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen. Die damit verbundenen Kosten werden dem Geschäftspartner auf einer fairen Grundlage in Rechnung gestellt.

Kundenguthaben: 

Der Geschäftspartner gerät automatisch in Verzug, wenn er die Zahlung nicht leistet oder irgendeine andere Verpflichtung innerhalb der festgelegten Frist erfüllt.

Die fristgerechte Zahlung des Preises für die Waren ist entscheidend. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug für den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum einen Zins in Höhe von zwölf Prozent (12 %) jährlich zu erheben, der täglich bis zur vollständigen Begleichung der Schuld berechnet wird, unbeschadet weiterer Rechte des Verkäufers. 

Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die dem Verkäufer durch das Einfordern ausstehender Zahlungen entstehen – einschließlich, aber nicht begrenzt auf, angemessene Anwaltsgebühren, Gebühren von Sachverständigen, Gerichtskosten sowie sonstige Kosten des Rechtsstreits –, werden dem Geschäftspartner in Rechnung gestellt. Beanstandungen zur Rechnung sind dem Verkäufer innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem Datum der Rechnung zu übermitteln. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Rechnung seitens des Geschäftspartners als akzeptiert.

Dokumentenakkreditiv: 

Sofern zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Bezahlung über ein Dokumentenakkreditiv abgewickelt wird, ist es Aufgabe des Geschäftspartners, sicherzustellen, dass das Akkreditiv dem Verkäufer rechtzeitig zur Verfügung steht, damit dieser seine vertraglichen Pflichten erfüllen kann. Kommt der Geschäftspartner dieser Anforderung nicht nach, befindet er sich ohne weitere Aufforderung, Mahnung oder Zahlungserinnerung im Verzug. 

Vertragskündigung: 

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, sollte einer der folgenden, jedoch nicht ausschließlichen, Gründe vorliegen: (a) Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten durch den Geschäftspartner, (b) Insolvenzerklärung oder Antragstellung auf Insolvenz des Geschäftspartners, (c) Antrag auf Zahlungsaufschub durch den Geschäftspartner oder Gewährung dessen, (d) Tod oder gerichtliche Vormundschaft einer als Geschäftspartner handelnden natürlichen Person oder Verwaltung ihres Vermögens, (e) Auflösung oder Liquidation einer als Geschäftspartner handelnden juristischen Person, (f) Fusion oder Übernahme des Geschäftspartners durch einen Dritten, (g) Rechtsformänderung des Geschäftspartners, (h) wesentliche Änderung in den Geschäftsaktivitäten des Geschäftspartners. In solch einem Fall werden alle Forderungen des Verkäufers gegen den Geschäftspartner umgehend fällig. Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien akzeptiert wurden. 

Lieferung: 

Sofern im Verkäuferbestätigungsschreiben nichts anderes festgelegt ist, sind alle Lieferzeiten und -termine unverbindliche Schätzungen. Der Verkäufer darf die Waren in Teillieferungen versenden und diese separat berechnen ohne für Lieferverzögerungen haftbar zu sein. Verzögerungen entbinden den Geschäftspartner nicht von der Pflicht, Lieferungen anzunehmen, und Mengenabweichungen berechtigen nicht zur Rückweisung der Waren. Der Geschäftspartner verpflichtet sich zur Bezahlung des vereinbarten Preises für die gelieferte Warenmenge. Bei Lieferungen, für die Incoterms "Ex Works" angegeben sind, liegt die Verantwortung für die Abholung der Ware an dem auf dem Lieferschein genannten Ort beim Geschäftspartner, der auch für die Bereitstellung eines entsprechend spezifizierten Fahrzeugs zuständig ist. 

Anforderungen erfüllt: 

Für die Abholung der Ware muss das Fahrzeug folgenden Spezifikationen entsprechen: - Die Ladeflächenbreite muss mindestens 2,40 Meter betragen. - Die Ladeflächenhöhe sollte mindestens 85 Zentimeter ausmachen oder alternativ muss das Fahrzeug über eine hydraulische Hebebühne verfügen, die die erforderlichen 85 Zentimeter erreicht und das Gewicht der bestellten Ware tragen kann. Entspricht das bereitgestellte Fahrzeug nicht diesen Vorgaben, behält sich der Verkäufer das Recht vor, wahlweise eine Ladegebühr von mindestens 150 Euro zu erheben oder die Herausgabe der Ware abzulehnen.

Paletten Tausch: 

Die Waren werden auf genormten weißen EU-Paletten geliefert. Der Käufer oder der beauftragte Spediteur sind dazu verpflichtet, die Paletten beim Beladen der Waren gegen Paletten gleicher Menge und Qualität zu tauschen oder die Paletten binnen 7 Tagen nach Beladung an den Verkäufer zurückzusenden. Kommt der Käufer oder Spediteur diesem Tausch- oder Rückgabegebot nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Kosten für die Beschaffung gleichwertiger Ersatzpaletten in Rechnung zu stellen, ohne dass dazu eine gesonderte Erinnerung oder Warnung notwendig ist. Es wird eine Gebühr von 15 Euro pro nicht getauschte Palette erhoben, für die keine Ankündigung erfolgt.

Haftung:

Die Haftung des Verkäufers, ob aus vertraglichen Verpflichtungen oder unerlaubter Handlung entstanden, ist darauf beschränkt, entweder die vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend zu erbringen oder nach Wahl des Verkäufers, maximal den für die betreffende oder mit dem schädigenden Ereignis verbundene Leistung vereinbarten Betrag zu erstatten. Die maximale Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf einen Betrag von 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) limitiert. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und für diese aufzukommen, die direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis resultieren könnten, es sei denn, der Geschäftspartner kann darlegen, dass der Schaden oder Verlust durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln des Vorstands des Verkäufers verursacht wurde, wobei die Schädigung beziehungsweise der Verlust bewusst in Kauf genommen wurde.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf Zerstörung von Waren, Folgeschäden, Betriebs- und Handelsverluste sowie für immateriellen Verlust jeder Art. Dies umfasst auch, aber nicht ausschließlich, Verluste durch Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Einkommensverluste oder entgangene Nutzungsmöglichkeiten des Geschäftspartners. Ferner übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt von Hilfskräften, Beauftragten oder Vertretern verursacht wurden. Für Produkte, die der Verkäufer von Dritten bezogen hat, gelten für den Geschäftspartner die mit diesem Vertrag einhergehenden Bedingungen, soweit der Verkäufer diese geltend macht. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Geschäftspartner die Vertragsbedingungen bei Vertragsschluss bereitzustellen.

Begrenzung der Verkäuferhaftung: 

IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, DIE AUS DER LIEFERUNG ODER NUTZUNG DER WAREN RESULTIEREN, DEN BETRAG, DEN DER GESCHÄFTSPARTNER FÜR DIE BETROFFENE WARENLEISTUNG GEZAHLT HAT. FÜR KEINE SONDER-, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER ÄHNLICHE VERLUSTE, KOSTEN ODER SPESSEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF GOODWILL-VERLUSTE, UMSATZAUSFÄLLE ODER ENTGANGENE GEWINNE, BETRIEBSSTÖRUNGEN, AUSFALL DER PRODUKTION, BEEINTRÄCHTIGUNG VON ANDEREN WAREN USW., HAFTET DER VERKÄUFER, UNABHÄNGIG OB SIE AUS GARANTIEN, VERTRAGSVERLETZUNGEN, IRREFÜHRUNGEN, FAHRLÄSSIGKEITEN ODER ANDEREN GRÜNDEN HERRÜHREN. Verantwortlichkeit für Produktetikettierung: Für Inhalte oder Angaben auf Produktetiketten, welche vom Geschäftspartner entworfen und/oder zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung.

Reklamations- und Anspruchsmanagement: 

Die Verpflichtung des Verkäufers zum Ersatz oder zur Rückerstattung ist an die zeitnahe Mitteilung über eventuelle Nichtkonformitäten der Waren gebunden. Zudem ist gegebenenfalls die Rücksendung derselben erforderlich. Stellt der Geschäftspartner Unstimmigkeiten fest, muss er den Verkäufer binnen 72 Stunden nach der Lieferung der Waren schriftlich und mit Begründung darüber in Kenntnis setzen und entsprechende Nachweise der vermeintlichen Mängel vorlegen. Sollte der Verkäufer die Reklamation als gerechtfertigt einstufen, steht ihm das Recht zu, wahlweise die vertragliche Leistung zu erbringen oder höchstens den Betrag der betroffenen Leistung zu erstatten. Hierbei ist der Geschäftspartner verpflichtet, die Waren an den Verkäufer zurückzusenden. Reklamationen zu Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich beim Verkäufer einzureichen. Erfolgt keine rechtzeitige und formgerechte Reklamation, gelten die Waren als vertragskonform vollumfänglich vom Geschäftspartner akzeptiert. Das Nichtanfechten einer Rechnung in der festgesetzten Form und Frist wird als unwiderrufliche Bestätigung gewertet. Beanstandungen entbinden den Geschäftspartner nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Retouren dürfen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung und nach Anweisung des Verkäufers erfolgen. Ansprüche gegen den Verkäufer müssen binnen zwölf Monaten nach Kenntniserlangung des Schadens oder Mangels vor Gericht geltend gemacht werden; anderenfalls erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch. Die Ingebrauchnahme oder Weiterverarbeitung der Waren wird als deren bedingungslose Annahme und Verzicht auf jegliche Ansprüche angesehen. Die Überprüfung, ob gelieferte Waren mit den Spezifikationen übereinstimmen, basiert ausschließlich auf Analysen von Proben oder Dokumentationen des Verkäufers. Nur auf Veranlassung des Verkäufers retournierte Waren sind auf Kosten und Risiko des Geschäftspartners zurückzusenden. Mängel an Teilen einer Lieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung der gesamten Lieferung. Auch Reklamationen beeinträchtigen nicht die Zahlungspflichten des Geschäftspartners. Nach der Meldung eines Mangels kann der Verkäufer weitere Lieferungen aussetzen, bis der Sachverhalt geklärt und der Mangel behoben ist. Treten Mängel nur an Teilen der Lieferung auf, steht es dem Geschäftspartner frei, nur hinsichtlich der betroffenen Teile vom Vertrag zurückzutreten. Eine solche Trennung ist jedoch nicht zulässig, wenn sie dem Geschäftspartner nicht zugemutet werden kann. Ein Rücktritt wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen. Transportschäden sind umgehend dem Speditionsunternehmen zu melden. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an Qualität oder anderen Produkteigenschaften, die durch die Zulieferer des Verkäufers entstanden sind.

Quantitative Toleranz: 

Der Verkäufer ist berechtigt, eine Bestellung mit einer Mengenabweichung von bis zu 10% mehr oder weniger der bestellten Menge auszuliefern. Fakturiert wird die effektiv ausgelieferte Warenmenge. Geringfügige Differenzen von weniger als 1% zwischen der fakturierten und der tatsächlich gelieferten Menge bei einem Versand gelten als irrelevant.

Feuchtigkeitsgarantie für Dattelzucker und DELIGHT DATTELKAFFEE

Der Verkäufer sichert zu, dass die Feuchtigkeit der gelieferten Ware bei Übergabe maximal 3% beträgt. Reklamationen hinsichtlich der Feuchtigkeit müssen vom Käufer innerhalb von 72 Stunden nach Empfang geltend gemacht werden. Die hygroskopischen Eigenschaften des Produkts nach Verarbeitung oder Lagerung durch den Käufer liegen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, damit trägt der Verkäufer keine Verantwortung mehr dafür und schließt Rücknahmen nach Ablauf der 72-Stunden-Frist aus. 

Risiko- und Eigentumsübergang: 

Mit der Lieferung der Waren geht das Risiko auf den Geschäftspartner über. Das Eigentum überträgt sich nicht, das vollumfängliche rechtliche und wirtschaftliche Eigentum bleibt beim Verkäufer, bis die Zahlung für die Ware vollständig erfolgt ist, inklusive aller Nebenkosten wie Zinsen, Gebühren und Spesen. 

Für in Deutschland bestimmte Warensendungen regelt das deutsche Recht sowohl die vertraglichen Verpflichtungen als auch die eigentumsrechtlichen Konsequenzen des Eigentumsvorbehalts. In diesem Kontext kommt die "erweiterte Eigentumsvorbehaltsklausel" gemäß der an diese Bedingungen angefügten "Deutschland-Klausel" zur Anwendung.

Versand, Lieferung und Lieferzeit: 

Der Verkäufer ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern, die jeweils separat in Rechnung gestellt werden können. Der Verkäufer wird versuchen, die Lieferzeiten soweit möglich einzuhalten, haftet jedoch nie für deren Überschreitung. Eine Überschreitung der Lieferzeit gibt dem Geschäftspartner kein Recht, den Vertrag zu kündigen oder sich vom Vertrag zurückzuziehen, noch die Annahme der Waren zu verweigern. Bei gleichmäßig verteilten Lieferungen berechtigt eine verzögerte Lieferung eines Teils der Waren den Geschäftspartner nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Verweigerung der Annahme der Waren. Bei erheblicher Überschreitung der Lieferzeit werden die Parteien miteinander Rücksprache halten. Wenn der Verkäufer die Verantwortung für die Weiterleitung der Waren vom Entladeort übernommen hat, muss der Geschäftspartner dem Verkäufer rechtzeitig Anweisungen bezüglich des Transports und des Bestimmungsortes geben. Erhält der Verkäufer bei Ankunft der Waren keine Weiterleitungsanweisungen vom Geschäftspartner, wird der Verkäufer die Waren an die Adresse des Geschäftspartners nach dem ihm am geeignetsten erscheinenden Transportmittel schicken. Der Geschäftspartner muss unverzüglich die Waren entgegennehmen, nachdem er vom Verkäufer darüber benachrichtigt wurde, dass sie zur Lieferung bereitstehen. Versäumt es der Geschäftspartner, rechtzeitig die Waren abzunehmen, ist der Verkäufer berechtigt, alle daraus entstehenden Schäden und/oder Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerkosten, Finanzierungskosten und Kosten durch Qualitätsverlust der Waren, geltend zu machen. Werden Waren nicht am vorgesehenen Entladeort entladen, aufgrund von Umständen, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, ist der Verkäufer berechtigt, die zusätzlichen Frachtkosten zu berechnen, die durch die Entladung an einem anderen Ort entstehen. 

Höhere Gewalt: 

Keine Partei ist für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben haftbar, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verzögerung, Einschränkung, Beeinträchtigung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei ergeben, die von Umständen außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen, Gesetze, Verordnungen, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Anordnungen, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Explosionen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, Unfälle, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Verlangsamungen, Arbeitskonflikte, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger Arbeitskräfte oder Rohmaterialien, Mangel an oder Ausfall von Transportmitteln, Zusammenbruch von Anlagen oder wesentlicher Maschinen, Notfallreparaturen oder -instandhaltung, Zusammenbruch oder Mangel an Versorgungsunternehmen, Verzögerungen in der Lieferung oder Mängel von Zulieferern oder Subunternehmern (“Höhere Gewalt”). Tritt ein Ereignis Höherer Gewalt auf, wird die betroffene Partei die andere Partei umgehend schriftlich darüber informieren, die Ursache des Ereignisses angeben und Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter der Bestätigung des Verkäufers beschreiben. Im Falle einer Verzögerung wird die Lieferpflicht für die Dauer des durch Höhere Gewalt verursachten Zeitverlusts ausgesetzt. Sollte ein Ereignis Höherer Gewalt jedoch fortbestehen oder voraussichtlich länger als zwei (2) Monate nach dem vereinbarten Lieferdatum andauern, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil der Bestätigung des Verkäufers ohne jegliche Haftung der anderen Partei zu kündigen. 

Zurückbehaltungs- und Pfandrecht: 

Der Verkäufer hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber jeder Person, die Herausgabe fordert, in Bezug auf alle Waren, Dokumente und Gelder, die vom oder im Auftrag des Geschäftspartners und mit welchem Ziel auch immer sich im Besitz des Verkäufers befinden, solange der Geschäftspartner nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat, bezüglich aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, die der Verkäufer gegen den Geschäftspartner hat oder haben könnte. Der Verkäufer kann die ihm in Absatz 1 gewährten Rechte auch in Bezug auf Beträge ausüben, die der Geschäftspartner ihm im Zusammenhang mit vorherigen Aufträgen noch schuldet. Im Falle eines Zahlungsausfalls wird der Verkauf des Pfands gemäß gesetzlichen Bestimmungen oder – bei entsprechender Vereinbarung – auf privatem Weg vollzogen. 

Aussetzung und Kündigung:

Falls (a) der Geschäftspartner bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist oder (b) der Verkäufer berechtigte Zweifel an der Erfüllung der Verpflichtungen des Geschäftspartners hat und dieser keine ausreichende Sicherheit seiner Leistung vor dem vorgesehenen Lieferdatum und in jedem Fall binnen dreißig (30) Tagen nach Aufforderung durch den Verkäufer zur Verfügung stellt, darf der Verkäufer seine Leistung mit sofortiger Wirkung aussetzen oder die Bestätigung des Verkäufers für ausstehende Lieferungen kündigen, es sei denn, der Geschäftspartner leistet solche Zahlungen für Waren auf Vorauszahlungsbasis oder stellt dem Verkäufer eine angemessene Sicherheit für solche Zahlungen zur Verfügung; ohne dass ein Eingreifen der Gerichte erforderlich ist und ohne jegliche Haftung des Verkäufers, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Aussetzung oder Beendigung ergibt.

Vertraulichkeit: 

Alle Informationen über den Verkäufer, die nicht in irgendeiner Weise öffentlich vom Verkäufer gemacht wurden und die der Geschäftspartner im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle Daten und Informationen, die im Rahmen eines Angebots oder Angebots bereitgestellt werden, bleiben ausdrücklich das industrielle oder geistige Eigentum des Verkäufers. Es ist dem Geschäftspartner ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers Materialien oder Daten oder Informationen in irgendeiner Weise offen zu legen. Die Nutzung dieses Materials sowie dieser Daten und Informationen muss streng auf den internen Gebrauch des Geschäftspartners im Kontext einer beim Verkäufer aufgegebenen Bestellung beschränkt bleiben. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: 

Die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestätigung des Verkäufers und/oder diesen Bedingungen ergeben, unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Diese Bedingungen sind gültig ab dem 1.Dezember 2022 und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Jede Partei stimmt zu, sich der ausschließlichen Zuständigkeit des Minden- Lübbecke Gerichts, Deutschland, für alle Ansprüche oder Angelegenheiten, die sich unter diesem Vertrag ergeben, zu unterwerfen. Gültigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht - vollständig oder teilweise - gültig und/oder zwingend sein, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt: 

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Verarbeitung oder Umpacken erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für den Verkäufer. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 

2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und der Verkäufer unverzüglich benachrichtigt. 

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 

5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Für die Bewertung des Sicherungsgutes ist, auch soweit es be- oder verarbeitet worden ist, der Gestehungspreis maßgebend. Die Bewertung abgetretener Forderungen erfolgt zu deren Nennwert